- Glosse
- Randbemerkung; Persiflage; Überzeichnung; Überspitzung; humoristische Verarbeitung; Parodie; Satire; Karikatur; Übertreibung
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Glos|se ['glɔsə], die; -, -n:[spöttische] Randbemerkung, Kommentar:die beste Glosse in dieser Zeitung; seine Glossen über etwas machen.* * *
Glọs|se 〈f. 19〉1. 〈urspr.〉 schwieriges, unverständl. Wort2. 〈seit dem MA〉 Übersetzung od. Erklärung eines schwierigen Wortes am Rand od. zw. den Zeilen des Textes3. 〈Zeitungsw.〉 kurzer, pointiert geschriebener Meinungsbeitrag in Zeitungen u. Zeitschriften4. 〈umg.〉 spött. Bemerkung● seine \Glossen über etwas od. jmdn. machen 〈umg.〉 [<lat. glossa, in der lat. Gelehrtensprache „schwieriges Wort, das der Erläuterung durch ein bekanntes bedarf“ <grch. glossa „Zunge, Sprache“]* * *
Glọs|se [Fachspr. auch: 'glo:sə ], die; -, -n [mhd. glōse < lat. glossa = erläuternde Bemerkung < griech. glõssa = Zunge, Sprache]:1.a) [spöttische] Bemerkung, Randbemerkung:er muss über alles, zu allem seine -n machen;b) knapper [polemischer] Kommentar (in Presse, Rundfunk od. Fernsehen) zu aktuellen Ereignissen od. Problemen:eine G. schreiben.2. (Sprachwiss., Literaturwiss.) in alten Handschriften erscheinende Erläuterung eines der Erklärung bedürftigen Ausdrucks:die althochdeutschen, altfranzösischen -n;die G. steht am Rand, zwischen den Zeilen, im Text.3. [span. glosa < lat. glossa] (Literaturwiss.) spanische Gedichtform, bei der jede Zeile eines vorangestellten vierzeiligen Themas als jeweiliger Schlussvers von vier Strophen wiederkehrt.4. (in germanischer u. frühmittelalterlicher Zeit) erläuternde Randbemerkung zu einem Gesetzestext, in der in der Volkssprache bestimmte rechtssprachliche Fachausdrücke erklärt werden.* * *
Glọsse[mittelhochdeutsch glōse, aus lateinisch glossa »erläuternde Bemerkung«, glosso...] die, -/-n,1) allgemein: Randbemerkung, (spöttische) Bemerkung.2) Literaturwissenschaft: Glọssa, bei Griechen (und Römern) Bezeichnung für ein ungewöhnliches oder ungebräuchliches Wort. Die Erklärung solcher Wörter, die Glossographie, wurde schon im 5. Jahrhundert v. Chr. in Schulen gelehrt in Anknüpfung an die Interpretation des Homer. In alexandrinischer Zeit (3.-2. Jahrhundert v. Chr.) wurde die Glossographie zu einer eigenständigen Disziplin entwickelt, die zur Entwicklung der Lexikographie führte. Der überwiegende Teil der Glossensammlungen (Glossare) hat sich in vielen, weit späteren griechischen und lateinischen Lexika erhalten.Seit dem Mittelalter unterschied man in Kommentarwerken besonders zwischen Glossen, die über den Textzeilen standen (Interlinearglosse), und solchen, die am Rande eingetragen waren (Marginal- oder Randglosse).Neben den lateinischen Glossen zu kirchlichen Texten (Bibel, Kanones, Texte von Kirchenvätern) entstanden volkssprachliche Glossen zu lateinisch abgefassten Rechtstexten, biblischen Schriften oder Schullektüren sowie selbstständige Glossare. Ein alphabetisches Glossar weltlichen Inhalts ist der Abrogans, ein sachlich geordnetes der um 776 nach angelsächsischer Vorlage in Fulda entstandene »Vocabularius Sankt Galli« (besser als die »deutsche Hermeneumata« zu bezeichnen). Ursprünglich nur der Übersetzungshilfe dienend, kam den Glossen im Zusammenhang mit der entstehenden volkssprachlichen Prosa eine wichtige Funktion zu, da sie die Ausdrucksfähigkeit der Sprache förderten und das Sprachgefühl des Übersetzenden schärften. Verbreitet waren sie von der Mitte des 8. bis zum 15. Jahrhundert Hauptpflegestätten in Deutschland waren außer dem Bischofssitz Freising die Klöster Fulda, Sankt Gallen, Reichenau, Murbach, Regensburg, Tegernsee u. a. - Glossen sind auch wichtige Sprachdenkmäler des Altfranzösischen und Altenglischen.Ausgaben: Die althochdeutschen Glossen, bearbeitet von E. Steinmeyer u. a., 5 Bände (1879-1922, Nachdruck 1968); Corpus glossariorum latinorum, herausgegeben von G. Löwe u. a., 7 Bände (1888-1923, Nachdruck 1965); Glossaria latina, herausgegeben von W.-M. Lindsay u. a., 5 Bände (1926-31, Nachdruck 1965).3) Lyrik: Glọsa, eine spanische Gedichtform, die vom 15. bis 17. Jahrhundert weit verbreitet war. In der Glosse wird ein Thema, in der Regel ein mehrzeiliges Zitat aus einem bekannten Gedicht (deutsch meist »Motto« genannt), variiert und kommentiert. Jeder Zeile des Zitats ist eine Dezime gewidmet. Die Schlusszeilen der verschiedenen Dezimen bilden das übernommene Motto. Die Glosse wurde in Deutschland durch die Romantiker (die Brüder Schlegel, L. Uhland u. a.), gelegentlich auch in parodistischer Absicht, nachgeahmt.4) Publizistik: Kurzkommentar (manchmal ironisierend oder polemisch), der in der Presse oder in den audiovisuellen Medien auf aktuelle politische oder kulturelle Ereignisse Bezug nimmt.5) Rechtsgeschichte: in germanischer und frühmittelalterlicher Zeit Bezeichnung für ein Rechtsdokument mit volkssprachlichen Formeln der technischen Gerichtssprache. Berühmt ist die aus dem 6. Jahrhundert stammende Malbergische Glosse zur Lex Salica, an deren Rand vermerkt war, wie ein bestimmter Ausdruck vor Gericht in der Volkssprache (»in mallobergo«) lautete. Nach der Wiederentdeckung der römischen Rechtstexte in der Überlieferung Justinians (Corpus Iuris Civilis) im 11. Jahrhundert gaben Juristen der Universität von Bologna (Glossatoren, Schule von Bologna) philologische und sachliche Erläuterungen zu einzelnen Stellen, wiesen übereinstimmende und widersprechende Belege nach, arbeiteten allgemeine Rechtsregeln heraus und schufen damit die Anfänge einer juristischen Dogmatik. Begründer der Schule war Irnerius (* um 1055, ✝ nach 1125). Der schwierige Text war ohne Glosse kaum verständlich und praktikabel, sodass man sich im Zweifelsfall nach der Auslegung der Glossatoren richtete. Der Eindruck dieser Texte auf die mittelalterliche Geisteshaltung war so groß, dass das römische Rechtsbuch nebst der Bibel als Offenbarung abendländischer Weisheit und Kultur schlechthin galt.Glänzende Vertreter der Glosse waren nach Irnerius die Quattuor doctores (vier Doktoren) von Bologna: Bulgarus (✝ 1166), Martinus (✝ nach 1158), Hugo (✝ um 1170) und Jacobus (✝ 1178). Als kaiserliche Kronjuristen unterstützten sie Friedrich I. Barbarossa in der Auseinandersetzung mit den lombardischen Städten (ronkalische Gesetze, 1158). Die Glosse findet nach zusammenfassenden Erläuterungswerken (»Summe«) einzelner Juristen, wie Placentinus (✝ um 1192), Azo (✝ 1235), Odofredus (✝ 1265), ihren Abschluss in der Glossa ordinaria des F. Accursius. Ihre Fortsetzung erfuhr die Glosse durch die Schule der Postglossatoren.* * *
Glọs|se [Fachspr. auch: 'glo:sə], die; -, -n [mhd. glōse < lat. glossa = erläuternde Bemerkung < griech. glõssa = Zunge, Sprache; 3: span. glosa < lat. glossa]: 1. a) [spöttische] Bemerkung, Randbemerkung: er muss über alles, zu allem seine -n machen; b) knapper [polemischer] Kommentar (in Presse, Rundfunk od. Fernsehen) zu aktuellen Ereignissen od. Problemen: eine G. schreiben; es müssen Dutzende von ... -n gewesen sein, die ich während der Zeit von 1933 bis 1937 oder 38 dort veröffentlichte (K. Mann, Wendepunkt 284). 2. (Sprachw., Literaturw.) in alten Handschriften erscheinende Erläuterung eines der Erklärung bedürftigen Ausdrucks: die althochdeutschen, altfranzösischen -n; die G. steht am Rand, zwischen den Zeilen, im Text. 3. (Literaturw.) spanische Gedichtform, bei der jede Zeile eines vorangestellten vierzeiligen Themas als jeweiliger Schlussvers von vier Strophen wiederkehrt; Glosa. 4. (in germanischer u. frühmittelalterlicher Zeit) erläuternde Randbemerkung zu einem Gesetzestext, in der in der Volkssprache bestimmte rechtssprachliche Fachausdrücke erklärt werden.
Universal-Lexikon. 2012.